Wenn Sie Mieter sind, und bisher Fernsehen über Kabel geschaut haben, dann hat sich im Juli diesen Jahren einiges für Sie geändert. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs müssen Mieter sich von nun an selbst um Ihren TV-Empfang kümmern. Doch was genau sollten Sie beachten? Telekommunikations-Experte M. Gudall teilt hilfreiche Verbraucher-Tipps.
Was bedeutet die Abschaffung für den Verbraucher?
Das Nebenkostenprivileg ist ein Gesetz aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehens, welches dem Vermieter die Möglichkeit einräumt, die Kosten für den Kabelanschluss auf die Betriebskostenabrechnung umzulegen. Es werden Sammelverträge mit Kabel-Anbietern für die Mieterschaft abgeschlossen. Die Idee dahinter: Vor 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine innovative Neuerung, die mithilfe des Nebenkostenprivilegs der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollte.
Bis zum 1. Juli 2024 wurden die Kosten für Ihren Kabelanschluss also pauschal über die Nebenkosten abgerechnet. Wenn Sie über Kabel fernsehen, müssen Sie sich nach Alternativen umsehen. Dieser Prozess kann jedoch eine Weile dauern — und für Verbraucher gibt es einige Dinge zu beachten.

5 Tipps vom Experten
Damit die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs reibungslos vonstattengeht, Sie nicht vor einem schwarzen Bildschirm sitzen und nichts einbüßen, folgen Sie diesen fünf Experten-Tipps:
1. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie einen Blick auf Ihren Mietvertrag werfen. Suchen Sie nach den Kosten für den Kabelanschluss — stehen sie unter den Betriebskosten oder nicht? Und wurde das Nebenkostenprivileg im Vertrag festgelegt? Falls kein Kabelanschluss aufgeführt ist, hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Sie keine Auswirkungen.
2. Vorsicht vor Vertretern
Seien Sie wachsam, falls ein Vertreter unerwartet an Ihrer Tür erscheint und Ihnen mit der sofortigen Deaktivierung Ihres Fernsehens droht, sofern Sie nicht sofort einen neuen Kabelvertrag abschließen.
Diese Vertreter, oft als Medienberater bezeichnet, arbeiten entweder direkt für den Kabelnetzbetreiber oder im Auftrag desselben und versuchen, Ihnen einen Vertrag zu verkaufen. Es gibt jedoch auch “schwarze Schafe” unter ihnen, die unter verschiedenen Vorwänden versuchen könnten, Zutritt zu Ihrer Wohnung zu erlangen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gestatten Sie niemandem unangekündigt Einlass in Ihr Zuhause.
Gut zu wissen: Sollte Ihnen ein Missgeschick passieren, können Sie beim Abschluss von Haustürverträgen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
3. Bewahren Sie Ruhe
Die Deaktivierung des Kabelfernsehens erfolgt nicht über Nacht. Ihr Vermieter wird Sie zwei bis drei Mal im Voraus darüber informieren, bevor das Kabelfernsehen eingestellt wird. Trotz der medialen Panikmache über das Ende des Nebenkostenprivilegs ist es wichtig, besonnen zu handeln.

Bevor Sie sich für einen neuen Vertrag entscheiden, warten Sie auf die offizielle Ankündigung. Achtung: Eine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, gibt es nicht. Fragen Sie bei Unsicherheiten einfach Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung.
Handeln Sie trotzdem nicht überstürzt und schließen Sie nicht sofort einen neuen Vertrag ab. Nehmen Sie sich Zeit, um verfügbare Angebote auf dem Markt zu prüfen.
4. Schauen Sie sich um
Als Mieter droht Ihnen die Abschaltung des Kabelfernsehens — das bedeutet, wenn Sie nicht handeln, dann stehen Sie schon bald ohne Fernsehen da. Der Anschluss wird dann gesperrt bzw. die TV-Buchse verplombt.
Schauen Sie sich also rechtzeitig nach anderen Möglichkeiten um, sei es weiterhin Kabelfernsehen oder doch eine Alternative wie Satellitfernsehen oder DVB-T2. Internet TV ist ebenfalls eine zukunftssichere Option. Es gibt interessante Kombi-Pakete, bei denen Sie Internetanschluss und Fernsehempfang zum günstigeren Preis bekommen.
Auf dem Markt gibt es eine große Auswahl an Anbietern für alle Bedürfnisse und Vorlieben. Um Ihnen die Auswahl zu vereinfachen, haben wir Ihnen die besten Kabel- und Internet-TV-Angebote zusammengestellt.
Die besten Kabel- und Internet-TV-Anbieter
Schauen Sie sich bei den führenden Anbietern nach einem Einzelvertrag um, oder entscheiden Sie sich für einen Kombi-Vertrag, bei dem Sie TV, Internet und Festnetz in einem bekommen. Werden Sie Teil der Zukunft und entscheiden Sie sich für Internet TV oder Kabel TV:
Bei Waipu streamen Sie über 280 Sender live oder als Aufnahme über das Internet.
Bei eazy können Sie Kabelfernsehen buchen.
Bei O2 können Sie Internet-TV abschließen.
Vodafone ist Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber. Mit GigaTV von Vodafone können Sie Kabel-TV oder Internet-TV abschließen.
Bei PYUR können Sie Kabelfernsehen buchen.
Mit MagentaTV der Telekom können Sie Internet-TV buchen.
Beim regionalen Anbieter M-net können Sie Internet-TV zur Internet-Flat dazubuchen.
5. Überprüfen Sie Ihre zukünftigen Rechnungen
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ist in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen — sollten Sie in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnen, und die Eigentümergemeinschaft sich gegen eine Kündigung des Mehrnutzervertrags entscheidet, dann sollten Sie ihren Anschluss weiterhin nutzen können.
Aber Vorsicht: die Kosten für einen Kabelanschluss dürfen nicht mehr über Sie abgerechnet werden. Überprüfen Sie deshalb Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung — die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ sollte dann nur noch halb so hoch sein wie im Vorjahr.
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