Das Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft: Experten-Tipps für Mieter


Wenn Sie Mieter sind, und bisher Fernsehen über Kabel geschaut haben, dann hat sich im Juli diesen Jahren einiges für Sie geändert. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs müssen Mieter sich von nun an selbst um Ihren TV-Empfang kümmern. Doch was genau sollten Sie beachten? Telekommunikations-Experte M. Gudall teilt hilfreiche Verbraucher-Tipps.

Was bedeutet die Abschaffung für den Verbraucher?

Das Nebenkostenprivileg ist ein Gesetz aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehens, welches dem Vermieter die Möglichkeit einräumt, die Kosten für den Kabelanschluss auf die Betriebskostenabrechnung umzulegen. Es werden Sammelverträge mit Kabel-Anbietern für die Mieterschaft abgeschlossen. Die Idee dahinter: Vor 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine innovative Neuerung, die mithilfe des Nebenkostenprivilegs der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollte.

Bis zum 1. Juli 2024 wurden die Kosten für Ihren Kabelanschluss also pauschal über die Nebenkosten abgerechnet. Wenn Sie über Kabel fernsehen, müssen Sie sich nach Alternativen umsehen. Dieser Prozess kann jedoch eine Weile dauern — und für Verbraucher gibt es einige Dinge zu beachten.

Experten-Tipps Nebenkostenprivileg

5 Tipps vom Experten

Damit die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs reibungslos vonstattengeht, Sie nicht vor einem schwarzen Bildschirm sitzen und nichts einbüßen, folgen Sie diesen fünf Experten-Tipps:

1. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag

Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie einen Blick auf Ihren Mietvertrag werfen. Suchen Sie nach den Kosten für den Kabelanschluss — stehen sie unter den Betriebskosten oder nicht? Und wurde das Nebenkostenprivileg im Vertrag festgelegt? Falls kein Kabelanschluss aufgeführt ist, hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Sie keine Auswirkungen.

2. Vorsicht vor Vertretern

Seien Sie wachsam, falls ein Vertreter unerwartet an Ihrer Tür erscheint und Ihnen mit der sofortigen Deaktivierung Ihres Fernsehens droht, sofern Sie nicht sofort einen neuen Kabelvertrag abschließen.

Diese Vertreter, oft als Medienberater bezeichnet, arbeiten entweder direkt für den Kabelnetzbetreiber oder im Auftrag desselben und versuchen, Ihnen einen Vertrag zu verkaufen. Es gibt jedoch auch “schwarze Schafe” unter ihnen, die unter verschiedenen Vorwänden versuchen könnten, Zutritt zu Ihrer Wohnung zu erlangen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gestatten Sie niemandem unangekündigt Einlass in Ihr Zuhause.

Gut zu wissen: Sollte Ihnen ein Missgeschick passieren, können Sie beim Abschluss von Haustürverträgen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

3. Bewahren Sie Ruhe

Die Deaktivierung des Kabelfernsehens erfolgt nicht über Nacht. Ihr Vermieter wird Sie zwei bis drei Mal im Voraus darüber informieren, bevor das Kabelfernsehen eingestellt wird. Trotz der medialen Panikmache über das Ende des Nebenkostenprivilegs ist es wichtig, besonnen zu handeln.

Experten-Tipps: Vertragsabschluss

Bevor Sie sich für einen neuen Vertrag entscheiden, warten Sie auf die offizielle Ankündigung. Achtung: Eine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, gibt es nicht. Fragen Sie bei Unsicherheiten einfach Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung.

Handeln Sie trotzdem nicht überstürzt und schließen Sie nicht sofort einen neuen Vertrag ab. Nehmen Sie sich Zeit, um verfügbare Angebote auf dem Markt zu prüfen.

4. Schauen Sie sich um

Als Mieter droht Ihnen die Abschaltung des Kabelfernsehens — das bedeutet, wenn Sie nicht handeln, dann stehen Sie schon bald ohne Fernsehen da. Der Anschluss wird dann gesperrt bzw. die TV-Buchse verplombt.

Schauen Sie sich also rechtzeitig nach anderen Möglichkeiten um, sei es weiterhin Kabelfernsehen oder doch eine Alternative wie Satellitfernsehen oder DVB-T2. Internet TV ist ebenfalls eine zukunftssichere Option. Es gibt interessante Kombi-Pakete, bei denen Sie Internetanschluss und Fernsehempfang zum günstigeren Preis bekommen.

Auf dem Markt gibt es eine große Auswahl an Anbietern für alle Bedürfnisse und Vorlieben. Um Ihnen die Auswahl zu vereinfachen, haben wir Ihnen die besten Kabel- und Internet-TV-Angebote zusammengestellt.

Die besten Kabel- und Internet-TV-Anbieter

Schauen Sie sich bei den führenden Anbietern nach einem Einzelvertrag um, oder entscheiden Sie sich für einen Kombi-Vertrag, bei dem Sie TV, Internet und Festnetz in einem bekommen. Werden Sie Teil der Zukunft und entscheiden Sie sich für Internet TV oder Kabel TV:

Bei Waipu streamen Sie über 280 Sender live oder als Aufnahme über das Internet.

Waipu: Internet-TV live und auf Abruf
Waipu.tv ist eine unabhängige Internetfernsehen- und Video-on-Demand-Plattform. Sie bekommen alle deutschen top TV-Sender in HD, über 72 Pay-TV-Sender und mehr als 30.000 Filme, Serien und Shows auf Abruf — ganz ohne Kabel- oder Satellitenanschluss und auf mehreren Geräten gleichzeitig. Sie können den Dienst einen ganzen Monat kostenlos testen.

Bei eazy können Sie Kabelfernsehen buchen.

eazy: DSL-Kabel Internet zu Discounterpreisen
Der neue Internetanbieter eazy bietet dauerhaft günstige DSL- und Kabeltarife. Sie können zwischen 4 Tarifen wählen — ohne teure und unnötige Extras. Das schnelle und zuverlässige Internet kommt über das Glasfaser-COAX-Netz von Vodafone bei Ihnen Zuhause an. Je nach Tarif können Sie Kabelfernsehen und Festnetz-Flat optional dazu buchen.

Bei O2 können Sie Internet-TV abschließen.

O2: Flexibles und günstiges Highspeed-Internet
O2 bietet Ihnen schnelles Internet per DSL, Glasfaser, LTE/5G und Kabel und hat damit eines der umfassendsten Angebote auf dem Markt. Die Internettarife enthalten eine Telefon-Flat für Handy und Festnetz — mit der größten Festnetzabdeckung Deutschlands — und sind flexibel buchbar. Auf Wunsch können Sie Internet und Festnetz mit TV kombinieren.

Vodafone ist Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber. Mit GigaTV von Vodafone können Sie Kabel-TV oder Internet-TV abschließen.

Vodafone: Schnelles und stabiles Internet für Ihr Zuhause
Vodafone bietet leistungsfähige Internetanbindungen über LTE, DSL und Kabel an. Das Glasfasernetz mit Gigabit-Geschwindigkeit erreicht zwei Drittel aller deutschen Haushalte. Die Tarife enthalten eine Telefon-Flat und können in Kombination mit attraktiven TV-Angeboten gebucht werden.

Bei PYUR können Sie Kabelfernsehen buchen.

PYUR: Internet, Telefon und TV zum Top Preis
Der mehrfach ausgezeichnete Internet-Anbieter PYUR bietet flexibles Highspeed DSL-, Glasfaser- und Kabel-Internet mit bis zu 1.000 MBit/s für die ganze Familie — einzeln oder im Spar-Paket mit TV und Festnetzflat buchbar. Es werden spezielle Tarife für junge Leute und Senioren angeboten. Und: Neukunden profitieren von hohen Preisvorteilen.

Mit MagentaTV der Telekom können Sie Internet-TV buchen.

Telekom: Surfen beim bekanntesten Internetanbieter Deutschlands
Die Telekom überzeugt mit einem weit ausgebauten Netz, nachhaltiger Technologie und Highspeed Internet. Sie können zwischen DSL- und Glasfaser-Tarifen wählen, außerdem gibt es spezielle Tarife für junge Leute, Internet TV und flexibles Internet ohne Vertragslaufzeit. Surfen und Telefonie sind in das deutsche Festnetz als Flatrate abgedeckt.

Beim regionalen Anbieter M-net können Sie Internet-TV zur Internet-Flat dazubuchen.

M-net: Regionales Highspeed-Internet
Aus der Region — für die Region. Der regionale Internet-Anbieter M-net bietet klimafreundliches Highspeed-Glasfaserinternet für Bayern, Ulm und den Main-Kinzig-Kreis an —  optional auch ohne Laufzeit. Auf Wunsch können Sie Telefonie und Internet-TV ganz einfach dazubuchen. Interessiert? M-net unterstützt Sie aktiv beim Anbieterwechsel.

5. Überprüfen Sie Ihre zukünftigen Rechnungen

Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ist in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen — sollten Sie in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnen, und die Eigentümergemeinschaft sich gegen eine Kündigung des Mehrnutzervertrags entscheidet, dann sollten Sie ihren Anschluss weiterhin nutzen können.

Aber Vorsicht: die Kosten für einen Kabelanschluss dürfen nicht mehr über Sie abgerechnet werden. Überprüfen Sie deshalb Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung — die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ sollte dann nur noch halb so hoch sein wie im Vorjahr.

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